1. Nach dem „Straßenverkehrssicherheitsgesetz“ müssen Fahrzeuge, die drei Zyklen außer Betrieb sind, zwangsverschrottet werden
2. Der Bus wurde 8 Jahre betrieben und muss verschrottet werden.
3. Der Lkw wird 15 Jahre lang verschrottet.
4. Sonstige Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig verschrottet werden müssen.
5. Fahrzeuge, die die jährliche Inspektion nicht bestehen und die Abgasuntersuchung nicht bestehen. Fahrzeuge, die den technischen Standards nicht entsprechen.

