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Übergangsmaßnahmen für das Management der Wiederaufarbeitung von Kraftfahrzeugteilen

Dec 02, 2019 Eine Nachricht hinterlassen

Unternehmen, die eine Wiederaufarbeitung planen (nachstehend "Wiederaufarbeitung von Kraftfahrzeugteilen und -komponenten" genannt), müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

(1) die Fähigkeit zu haben, gebrauchte Teile zu recyceln, die die Wiederaufarbeitungsproduktion erfüllen können;

(2) über technische Ausrüstung und Produktionskapazitäten bei der Demontage, Reinigung, Herstellung, Montage und Prüfung der Produktqualität verfügen;

(3) über die technischen Mittel und die Fähigkeit verfügen, die Leistungsindikatoren gebrauchter Teile zu erkennen und zu identifizieren;

(4) Es verfügt über entsprechende Einrichtungen und Fähigkeiten zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und erfüllt Umweltschutzanforderungen wie die damit verbundene Abfallentsorgung.

(5) Festlegung und Umsetzung einschlägiger technischer Qualitätsstandards und Produktionsspezifikationen für die Wiederaufarbeitung von Produkten;

(6) Die zu überholenden Produkttypen müssen den Anforderungen der einschlägigen nationalen Vorschriften entsprechen.

(7) Andere von den zuständigen Behörden festgelegte nationale Gesetze und Vorschriften sowie sonstige Bedingungen einhalten.

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